AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OrangeRoboticX GmbH
Version 1.7 – Stand: März 2026
Sitz: Saarbrücken, Deutschland
Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen uns und unseren Kunden.
1.1a) Sie richten sich vorrangig an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B).
1.1b) Sofern ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher (§ 13 BGB) zustande kommt, gelten diese AGB nur, soweit sie nicht gegen zwingende Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. In diesem Fall treten an die Stelle der unwirksamen Regelungen die gesetzlichen Vorschriften.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt wurden.
1.3 Sämtliche Angebote, Vereinbarungen, Preisangaben oder Absprachen zwischen uns und dem Kunden erfolgen vertraulich und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
1.4 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Vereinbarungen oder Absprachen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Teilleistungen
2.1 Vertragsgegenstand sind die in Angeboten oder Auftragsbestätigungen konkret bezeichneten Dienstleistungen, Lieferungen, Wartungen oder Softwareleistungen.
2.2 Wir behalten uns vor, Leistungen in Teilschritten zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
2.3 Änderungen des Leistungsumfangs oder der Termine können aus wichtigen betrieblichen oder unvorhersehbaren Gründen, wie Krankheit, Material- oder Werkzeugengpässen, technischen Problemen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, erforderlich sein. Wir werden den Kunden in solchen Fällen unverzüglich informieren und gemeinsam neue Vereinbarungen treffen.
2.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Preise, Zahlungsbedingungen und Verzugsregelungen
3.1 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Bei größeren Aufträgen oder längerfristigen Projekten sind wir berechtigt, angemessene Abschlags- oder Teilzahlungen für bereits erbrachte Leistungen oder Teillieferungen in Rechnung zu stellen. Ebenso können wir eine angemessene Anzahlung bei Vertragsschluss verlangen.
3.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine pauschale Mahngebühr geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Lieferzeiten, Termine und Gefahrübergang
4.1 Alle Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindlich. Verbindlich sind sie nur dann, wenn wir sie ausdrücklich als „verbindlich“ schriftlich bestätigt haben. Eine Terminbestätigung, auch per E-Mail, gilt daher nur dann als verbindliche Zusage, wenn sie von uns ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet wird.
4.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Betriebsstörungen, Lieferengpässen bei Zulieferern, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen. Wir werden den Kunden über derartige Verzögerungen unverzüglich informieren.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine, insbesondere für Wartungs- oder Serviceeinsätze, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abzusagen. Erfolgt die Absage später oder erscheint der Kunde nicht zum Termin, sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % eines Arbeitstages (8 Stunden) nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen in Rechnung zu stellen. Die Absage bedarf in schriftform.
4.4 Lieferverzögerungen oder sonstige Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt entbinden die Parteien vorübergehend von ihrer jeweiligen Leistungspflicht. Dauert die Verzögerung länger als 60 Tage, ist das Unternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall kein Rücktrittsrecht. Das Unternehmen bemüht sich, den Kunden frühzeitig zu informieren und nach Möglichkeit Ersatzlieferungen oder alternative Leistungen anzubieten.
Verbindlichkeit von Bestellungen und Verschiebungen
5.1 Mit Abgabe einer Bestellung beim Unternehmen wird diese verbindlich. Änderungen, Stornierungen oder Verschiebungen durch den Kunden sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Unternehmens möglich. Verschobene Liefertermine müssen innerhalb des gleichen Kalenderjahres erfolgen. Liegt der ursprüngliche Liefertermin nahe am Jahreswechsel, kann eine Verschiebung maximal 6 Monate nach dem ursprünglichen Liefertermin ins neue Jahr erfolgen.
5.2 Das Unternehmen ist berechtigt, bei nicht rechtzeitig abgesprochenen Änderungen oder Verschiebungen alle dadurch entstehenden Kosten, insbesondere für Lagerung, Materialbeschaffung oder Produktionsplanung, dem Kunden anteilig in Rechnung zu stellen.
5.3 Wiederholte oder unbestimmte Verschiebungen von Lieferterminen durch den Kunden sind nicht zulässig.
5.4 Nach Abgabe und Bestätigung einer Bestellung ist eine Stornierung durch den Kunden grundsätzlich ausgeschlossen.
5.5 Eine Stornierung ist nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien möglich. In diesem Fall ist das Unternehmen berechtigt, eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 30 % des Auftragswerts in Rechnung zu stellen.
Verwendete Materialien und Komponenten
6.1 KUKA Original Teil | Komponente wird direkt beim Hersteller bezogen: Getriebeöle , Getriebefette , Ersatzteile (Reparaturen), Zahnriemen, Lüfter Komponenten Steuerung, Encoderbatterien, KUKA Ersatzteil Festplatte (wenn vom Kunden gewünscht).
6.2 OEM - Teil | Identisches Teil vom Originalhersteller, jedoch ohne KUKA Label: Lüfter Komponenten Steuerung, Encoderbatterien.
6.3 OEM - Qualität | Technisch gleichwertig und voll kompatibel: Ersatzteil Festplatte, Schmierstoffe und Schmierfette, CMOS Batterie, USV Steuerungsakku, Filtermatten, Getriebeöle (wenn vom Kunden gewünscht). Wir behalten uns vor, Lüfterkomponenten und/oder Encoderbatterien nach eigenem Ermessen als KUKA-Originalteile oder als technisch gleichwertige OEM-Komponenten zu beziehen und zu verbauen.
Lieferbarkeit von Ersatzteilen und Komponenten
7.1 Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag auch dann zu erfüllen, wenn einzelne Bauteile insbesondere für veraltete oder abgekündigter Steuerungen oder Robotertypen nicht mehr verfügbar, abgekündigt oder nur zu unverhältnismäßig hohen Preisen beschaffbar sind. In einem solchen Fall kann das Unternehmen nach eigener Wahl geeignete ähnliche Ersatzteile oder Komponenten verwenden oder den Lieferumfang oder die technische Ausführung entsprechend anpassen. Der Kunde wird in jedem Fall darüber informiert.
Gewährleistung
8.1 Für Ersatz- und Reparaturteile gilt die jeweilige gesetzliche Gewährleistung des Lieferanten oder Herstellers. Für unsere eigene Werkleistung, also dem Einbau, Montage und Reparatur bieten wir eine Gewährleistung von 12 Monaten, soweit der Mangel auf unsere Leistung zurückzuführen ist. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Haftung und Haftungsbegrenzung
9.1 Grundsatz
Unsere Haftung für vertragliche Leistungen sowie aus unerlaubter Handlung richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
9.2 Vorsatz
Für vorsätzlich verursachte Schäden haften wir uneingeschränkt.
9.3 Haftungsbegrenzung
In allen anderen Fällen ist unsere Haftung - auch bei grober Fahrlässigkeit - auf die Höhe der jeweils gültigen Versicherungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9.4 Ausschluss bestimmter Schadensarten
Nicht gehaftet wird insbesondere für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsstillstände oder sonstige Vermögensschäden, einschließlich Stillständen, die aufgrund geplanter, aber nicht durchgeführter Zeitfenster für unsere Dienstleistungen entstehen.
9.5 Besondere Haftungsausschlüsse
Unbeschadet der vorstehenden Regelungen übernehmen wir keine Haftung für Schäden oder Folgen, die zurückzuführen sind auf:
9.5a) eine Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs oder der vorgesehenen Leistungsdauer.
9.5b) unvorhersehbare technische Defekte oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit oder nach einer erbrachten Dienstleistung auftreten, sofern diese nicht vorsätzlich verursacht wurden.
9.5c) Produktionsausfälle, Betriebsstillstände oder entgangene Gewinne, auch wenn Zeitfenster oder feste Termine vereinbart wurden.
9.5d) Verzögerungen, die durch Krankheit, Materialmangel, fehlendes Werkzeug, Personalengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
9.5e) Schäden an Robotern, Maschinen, Steuerungen oder sonstigen Betriebsmitteln, sofern kein Vorsatz vorliegt.
9.5f) Schäden durch unsachgemäße Bedienung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe Dritter oder sonstige externe Faktoren.
9.5g) Änderungen, Erweiterungen oder Eingriffe, die im Auftrag oder mit Zustimmung des Kunden erfolgt sind.
9.6 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche und sonstige Ansprüche gegen uns beträgt 12 Monate. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bleiben unberührt.
9.7 Kein Garantieversprechen
Wir geben keine Zusicherung dafür ab, dass durch Reparaturen, Wartungs- oder sonstige Dienstleistungen die vollständige oder dauerhafte Lauffähigkeit einer Anlage oder eines Systems gewährleistet ist. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Erfolg oder eine bestimmte Gebrauchstauglichkeit. Im Einzelfall kann die Anlage nach der Leistung schlechter gestellt oder nicht mehr betriebsbereit sein.
9.8 Haftungsbeschränkung bei Unmöglichkeit / erheblichen Leistungsstörungen
Bei Unmöglichkeit der Leistung, bei erheblichen Leistungsstörungen oder wenn die Erbringung der Leistung wirtschaftlich unzumutbar ist, ist unsere Haftung auf 10 % des Auftragswertes (einschließlich der ursprünglich geplanten Arbeitszeit und Kosten) begrenzt, sofern ein Schadensersatzanspruch tatsächlich geltend gemacht wird. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz nicht zwingend entgegensteht.
9.9a Vertragsstrafen
Vertragsstrafen sind ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9.9b Gesetzliche Ausnahmen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für zwingende gesetzliche Haftungsansprüche (z. B. Produkthaftung).
Pflichten des Kunden
10.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass Maschinen, Roboter, Steuerungen und sonstige Arbeitsmittel von uns jederzeit gut zugänglich sind. Zusätzlich stellt er die für Montage und Inbetriebnahme notwendigen Arbeitsbedingungen bereit und unterstützt die Durchführung in angemessenem Umfang.
10.2 Notwendige Hilfsmittel wie Leitern, mobile Kräne, Aufstiegshilfen oder sonstige Geräte sind bereitzustellen.
10.3 Bedienpersonal ist vom Kunden zu stellen, soweit es zur Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist.
10.4 Dienstleistungen erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Montag bis Freitag zwischen 06:00 und 18:00 Uhr.
10.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Anlage nach Abschluss unserer Dienstleistungen innerhalb der üblichen Anlaufzeiten wieder in Betrieb zu nehmen bzw. einen etwaigen Probe- und Testbetrieb nach Montage und Installation unverzüglich durchzuführen. Verzögert sich der Wiederanlauf über das übliche Maß hinaus oder wird eine unzumutbare Wartezeit verursacht, behalten wir uns vor, weiteren Support separat nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen in Rechnung zu stellen.
Abbruch, Verschiebung und Terminänderung
11.1 Wir behalten uns das Recht vor, Dienstleistungen aus wichtigen betrieblichen, persönlichen oder unvorhersehbaren Gründen abzubrechen, zu verschieben oder zu einem späteren Termin erneut zu erbringen.
11.2 Gründe können unter anderem Krankheit, dringende betriebliche Ereignisse, Material- oder Werkzeugengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse sein.
11.3 In solchen Fällen entstehen dem Kunden keine Ansprüche auf Schadensersatz, Ersatzleistungen oder sonstige Entschädigungen.
Eigentumsvorbehalt
12.1 Gelieferte Hardware, Werkzeuge, Software oder sonstige Materialien bleiben Eigentum von uns bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.
12.2 Vor vollständiger Zahlung ist Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung untersagt.
Gewährleistung und Mängelrügen
13.1 Gelieferte Leistungen, Hardware oder Software sind unverzüglich nach Bereitstellung auf offensichtliche Mängel zu prüfen.
13.2 Mängel sind schriftlich und umgehend zu melden.
13.3 Gewährleistung entfällt bei:
13.3a) unsachgemäßer Nutzung oder Bedienung durch den Kunden oder Dritte.
13.3b) unsachgemäßer Installation, Wartung oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte.
13.3c) natürlicher Abnutzung, Witterungseinflüssen oder unvermeidbaren Verschleißerscheinungen.
13.3d) geringfügigen Abweichungen von vereinbarten Spezifikationen oder Darstellungen in Dokumentationen.
13.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche und sonstige Ansprüche gegen uns beträgt 12 Monate. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bleiben unberührt.
Vertraulichkeit
14.1 Sämtliche Informationen, Angebote, Preisangaben und Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden sind streng vertraulich.
14.2 Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von uns.
Datenschutz
15.1 Kundendaten werden vertraulich und gemäß den Vorschriften der DSGVO verarbeitet.
Nachhaltigkeit
16.1 Wir verpflichten uns freiwillig zu verantwortungsbewusstem, nachhaltigem Handeln, Ressourcenschonung, Energieeffizienz und sozialverträglichem Wirtschaften.
16.2 Diese Verpflichtung begründet keine Ansprüche Dritter und schränkt die Haftungsregelungen der AGBs nicht ein.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
17.1 Erfüllungsort für Abrechnungs- und Zahlungszwecke ist Saarbrücken, für die Erbringung der Leistungen gilt der Ort der tatsächlichen Leistungserbringung beim Kunden.
17.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Saarbrücken.
17.3 Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht.
Sonstiges
18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder einzelner Verträge unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18.2 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
